Terms Of Use
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER DocDust GmbH
1 Geltungsbereich, Form
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DocDust GmbH und dem Besteller. Die AVB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob DocDust GmbH die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Besteller zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass DocDust GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DocDust GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn DocDust GmbH in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von DocDust GmbH maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Form- vorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifel über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote von DocDust GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DocDust GmbH zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach den aktuellen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DocDust GmbH.
2.2 DocDust GmbH behält sich alle Rechte an den Angebotsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und etwaigen Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind DocDust GmbH auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger Zustimmung von DocDust GmbH dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Die in den Katalogen oder mit dem Angebot von DocDust GmbH gemachten Angaben – wie z. B. Beschreibungen, Werte, Zeichnungen oder Abbildungen – dienen nur der Beschreibung des Materials und sind nur annährend maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
2.4 Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist DocDust GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
3 Fristen und Termine
3.1 Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von DocDust GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller DocDust GmbH rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß DocDust GmbH gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von DocDust GmbH liegende und von DocDust GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden DocDust GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Sofern DocDust GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die DocDust GmbH nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird DocDust GmbH den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist DocDust GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird DocDust GmbH unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistungen in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer von DocDust GmbH, wenn DocDust GmbH bei Abschluss des Vertrages mit dem Besteller ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat, weder DocDust GmbH noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder DocDust GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
3.4 Der Eintritt des Lieferverzugs von DocDust GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Gerät DocDust GmbH in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalen Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Waren. DocDust GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.5 Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer 5 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von DocDust GmbH, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wie beispielsweise laufenden Bezugsverträgen und Dienstverträgen, ist DocDust GmbH berechtigt, ihre Preise angemessen zu erhöhen. DocDust GmbH wird dem Besteller die geplante Preiserhöhung spätestens acht Wochen vor der Erhöhung mitteilen. Der Besteller ist nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung binnen einer Frist von vier Wochen berechtigt, das betreffende Dauerschuldverhältnis zu kündigen.
4.2 Alle Preise von DocDust GmbH verstehen sich ex works (EXW) ab Mainz-Kastel, gemäß der aktuellen Incoterm-Regelung, ausschließlich der aktuell gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaiger Zölle sowie Fracht- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
4.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten, sofern nicht anders ausgewiesen.
4.4 Jede Rechnung wird innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto bzw. spätestens nach dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4.5 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, (vgl. Ziffer I. 4.4) ist DocDust GmbH berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt.
4.7 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.8 Wird DocDust GmbH nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, welche den Leistungsanspruch DocDust GmbH erheblich gefährdet, ist DocDust GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann DocDust GmbH unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
5 Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
5.1 Die Haftung von DocDust GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein
Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts 5 eingeschränkt.
5.2 DocDust GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben oder den Schutz von Eigentum des
Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
5.3 Soweit DocDust GmbH gem. Abschnitt 5.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die DocDust GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die DocDust GmbH bei Anwendung verkehrsüblicher
Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
5.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von DocDust GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DocDust GmbH.
5.6 Soweit DocDust GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von DocDust GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
5.7 Die Einschränkungen dieses Abschnitts 5 gelten nicht für die Haftung von DocDust GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6 Abänderungen und Preiserhöhung
6.1 DocDust GmbH ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist.
6.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist DocDust GmbH zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen im Hinblick
auf den Vertragsgegenstand bei DocDust GmbH eingetreten sind.
7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
7.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist DocDust GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport-unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits
mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
7.3 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
7.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von DocDust GmbH aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist DocDust GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendun-
gen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet DocDust GmbH eine pauschale Entschädigung von 0,25 % des Rechnungsbetrags der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Der Nachweis eines höheren Schadens (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleibt DocDust vorbehalten. Die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Auch dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass DocDust GmbH überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
8 Teillieferung
8.1 DocDust GmbH kann aus begründeten Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
8.2 Berechtigungen zur Durchführung von Teillieferungen im Sinne von Abschnitt 9.1 sind gegeben, wenn:
– die Teillieferung für den Besteller im Rahmen desvertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, DocDust GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
9 Gewährleistung, Untersuchungspflicht und Verjährung für Gewährleistungsansprüche
9.1 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von DocDust GmbH überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
9.2 Unbeschadet seiner etwaigen Gewährleistungsrechte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ist der Besteller verpflichtet, auch einen mit unerheblichen Mängeln behafteten Vertragsgegenstand abzunehmen.
9.3 Bei jeder Mängelrüge steht DocDust GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes zu. Dafür wird der Besteller DocDust GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Auf Verlangen von DocDust GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an DocDust GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet DocDust GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, sobald die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
9.4 Bei jeder Mängelrüge steht DocDust GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes zu. Dafür wird der Besteller DocDust GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. DocDust GmbH kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Vertragsgegenstand an DocDust GmbH auf eigene Kosten zurückschickt.
9.5 DocDust GmbH ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Vertragsgegenstandes zu beseitigen.
9.6 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt DocDust GmbH.
9.7 Der Besteller wird DocDust GmbH die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeiteinräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn DocDust GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an DocDust GmbH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von DocDust GmbH den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
9.8 Von DocDust GmbH ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DocDust GmbH über.
9.9 DocDust GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, fehlerhafte Aufbewahrung, fehlerhaften Transport, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, mangelnde Wartung, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften
Einbau durch den Besteller, Verwendung von nicht geeignetem Zubehör oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von DocDust GmbH zu vertreten sind.
9.10 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat DocDust GmbH sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Vertragsgegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen oder einfachen Schadenersatz oder Schadenersatz statt der Leistung oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
9.11 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate seit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von DocDust GmbH, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Soweit ein Vertragsgegenstand bestimmungsgemäß vom Besteller oder von direkten oder indirekten Vertragspartnern des Bestellers an einen Verbraucher veräußert wird, bleiben für eventuelle Rückgriffsansprüche die Bestimmungen des § 479 BGB über eine längere Verjährung unberührt.
9.12 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 5 oder die §§478, 479 BGB etwas anderes vorsehen.
10 Mitwirkungspflichten und Abtretungsverbot
10.1 Aus technischen Gründen wird der Besteller weder die gelieferten Vertragsgegenstände noch deren Betriebsanleitung, Ausstattung oder Verpackung verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragsgegenstände und Hinweisen aus der Betriebsanleitung über Sicherheit, Montage und Inbetriebnahme nicht verändern oder entfernen.
10.2 Verstößt der Besteller gegen die vorstehende Bestimmung, so stellt er DocDust GmbH im Innenverhältnis von Schadensersatz- und Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler mitverantwortlich ist. Die kenntnisabhängige Verjährung beginnt nicht vor Beginn desjenigen Zeitpunkts zu laufen, zu dem Dritte Ansprüche gegen DocDust GmbH geltend macht.
10.3 Wird DocDust GmbH aufgrund eines Produktfehlers bei den Vertragsgegenständen zu einem Produkt Rückruf veranlassen, so wird der Besteller, sofern er Wiederverkäufer ist, DocDust GmbH unterstützen und an der Organisation der Rückrufaktion mitwirken. DocDust GmbH wird in diesem Fall alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen erstatten.
10.4 Ist der Besteller kein Wiederverkäufer, so ist er nicht zur Abtretung seiner Lieferansprüche aus dem Vertrag berechtigt.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von DocDust GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum von DocDust GmbH.
11.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der DocDust GmbH zustehenden Saldoforderung.
11.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstände (nachfolgend: „Vorbehaltsprodukte“) ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von DocDust GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an DocDust GmbH ab; DocDust GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen DocDust GmbH und dem Besteller vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an DocDust GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für DocDust GmbH im eigenen Namen einzuziehen. DocDust GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber DocDust GmbH in Verzug ist.
11.4 Der Besteller wird DocDust GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an DocDust GmbH abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen DocDust GmbH anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von DocDust GmbH hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprücheträgt der Besteller.
11.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.
11.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von DocDust GmbH um mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
11.7 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber DocDust GmbH in Verzug, so kann DocDust unbeschadet sonstiger Rechte des Vorbehaltsproduktes zurücknehmen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Besteller DocDust GmbH oder den Beauftragten von DocDust GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
11.8 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles ihm Zumutbare tun, um DocDust GmbH unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig sind.
11.9 Auf Verlangen von DocDust GmbH ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, DocDust GmbH den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an DocDust GmbH abzutreten.
12 Schutzrechte
12.1 DocDust GmbH steht nach Maßgabe der Gewährleistungsbestimmung in Abschnitt 9 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
12.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird DocDust GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart ab ändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber
weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt DocDust GmbH dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen des Abschnitts 5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
12.3 Bei Rechtsverletzungen durch von DocDust GmbH gelieferter Produkte anderer Hersteller wird DocDust GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Ansprüche gegen DocDust GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses Abschnitts 14 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und/oder Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos sind.
13 Datenschutz
Details zum Thema Datenschutz sind aus der Datenschutzerklärung von DocDust GmbH zu entnehmen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
14.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von DocDust GmbH.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Juni 2024